Diese Hausordnung regelt die Nutzung der Räumlichkeiten und Flächen des Wiesentäler Coworking Space. Sie ist verbindlicher Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; mit der Nutzung des Coworking Space erkennt der Nutzer sie an. Betreiber ist die Wiesentäler Coworking Space GmbH, Hohe Flum Straße 16c, 79650 Schopfheim.
Der Zutritt erfolgt über das digitale Zugangssystem (App bzw. Smart-Lock). Die Zugangsberechtigung ist personenbezogen und nicht übertragbar; eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine unberechtigten Personen mit seiner Zugangsberechtigung Zutritt erlangen. Verlässt der Nutzer als letzte anwesende Person die Räumlichkeiten, hat er sicherzustellen, dass Fenster und Außentüren geschlossen und verschlossen sind.
Der Coworking Space dient dem konzentrierten Arbeiten. Telefonate und Videokonferenzen sind ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen (Telefon-/Focus-Bereiche, Meetingraum) zu führen und nicht an den offenen Arbeitsplätzen. Bei der Wiedergabe von Audio- und Videoinhalten sind Kopfhörer zu verwenden. Der Nutzer hat auf ein angemessenes Lautstärkeniveau und auf die übrigen Nutzer Rücksicht zu nehmen.
Flexible Arbeitsplätze werden geteilt genutzt. Der Nutzer hat seinen Arbeitsplatz nach Beendigung der Nutzung geräumt und in sauberem Zustand zu hinterlassen; persönliche Gegenstände sind mitzunehmen. Eine dauerhafte oder ausschließliche Belegung eines Platzes ist – außer bei ausdrücklich platzgebundenen Modellen – nicht gestattet. Flucht- und Verkehrswege sind stets frei zu halten.
Die bereitgestellten Getränke sind in üblichem Umfang zur Nutzung durch die Mitglieder bestimmt. Benutztes Geschirr ist unmittelbar in die Spülmaschine einzuräumen. Im Kühlschrank eingelagerte Lebensmittel sind mit Namen zu kennzeichnen; nicht gekennzeichnete oder verdorbene Lebensmittel können vom Betreiber entfernt werden. Der Küchen- und Aufenthaltsbereich ist in sauberem Zustand zu hinterlassen.
Meetingraum, Studio, Eventfläche und weitere buchbare Ressourcen dürfen nur innerhalb der jeweils gebuchten Zeit genutzt werden. Der Nutzer hat die Flächen nach Nutzung aufgeräumt zu hinterlassen und die Ausstattung im vorgefundenen Zustand zu belassen. Gemeinschaftsflächen sind so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden.
Der Empfang von Geschäftskontakten und Gästen ist gestattet. Gäste sind anzumelden, während des gesamten Aufenthalts zu begleiten und über die maßgeblichen Regelungen dieser Hausordnung zu informieren. Der Nutzer haftet für das Verhalten seiner Gäste wie für eigenes Verhalten. Der offene Arbeitsbereich bleibt den Mitgliedern vorbehalten.
Möbel, Technik und Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Defekte und Schäden sind dem Betreiber zu melden; eigenmächtige Reparaturen sind zu unterlassen. Der Internetzugang (WLAN) dient der beruflichen Nutzung; eine rechtswidrige Nutzung, insbesondere Urheberrechtsverletzungen und unzulässige Downloads, ist untersagt.
Abfälle sind nach den bereitgestellten Behältern zu trennen. Grobe Verschmutzungen sind durch den Verursacher zu beseitigen oder dem Betreiber anzuzeigen.
Das Rauchen – einschließlich E-Zigaretten – ist in sämtlichen Innenräumen untersagt und ausschließlich in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
Der Betreiber schenkt selbst keinen Alkohol aus. Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung der ausnahmslos volljährigen Nutzer. Eine Aufsichts-, Kontroll- oder Haftungspflicht des Betreibers im Zusammenhang mit dem Konsum alkoholischer Getränke besteht nicht.
Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
Der Nutzer hat die Vertraulichkeit gegenüber anderen Mitgliedern zu wahren. Das Anfertigen von Aufnahmen fremder Bildschirme, Unterlagen oder Personen ohne deren Einwilligung ist untersagt. Ein wertschätzender und diskriminierungsfreier Umgang wird vorausgesetzt.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit frei zu halten; es dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Der Nutzer hat sich mit den Standorten der Notausgänge, Feuerlöscher und des Sammelplatzes vertraut zu machen. Im Notfall ist unverzüglich der Notruf 112 zu verständigen und den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten.
Das Parken am Gebäude ist ausschließlich Nutzern gestattet, die einen Stellplatz gebucht haben; die Nutzung hat auf dem zugewiesenen Stellplatz zu erfolgen. Ein Anspruch auf einen Stellplatz am Gebäude besteht ohne entsprechende Buchung nicht. Darüber hinaus stehen in der Nähe des Bahnhofs öffentliche Park-and-Ride-Parkplätze zur Verfügung; um deren Nutzung hat sich der Nutzer selbst zu kümmern. Zufahrten und Rettungswege sind stets frei zu halten.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung ist der Betreiber berechtigt, den Nutzer abzumahnen. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Betreiber von seinem Hausrecht Gebrauch machen, den Zutritt vorübergehend untersagen und – nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
Stand: September 2026. Wiesentäler Coworking Space GmbH, Hohe Flum Straße 16c, 79650 Schopfheim.